Italien
Sicherheit
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben davor gewarnt, dass Italien ein prioritäres Angriffsziel für terroristische Aktivitäten darstelle und daher die Sicherheitsvorkehrungen weiter verstärkt. Besondere Schutzmaßnahmen gibt es bereits seit längerem für öffentliche Plätze und gefährdete Einrichtungen wie z.B. Bahnhöfe, Flughäfen und U-Bahnen, Botschaften und Konsulate. Erhöhte Wachsamkeit auf stark besuchten öffentlichen Plätzen, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und in Massentransporteinrichtungen erscheint empfehlenswert.
In den Großstädten besteht erhöhte Kriminalität; Taschendiebstähle (in Autobussen, Zügen und auf der Straße, zuletzt zunehmend auch in Kirchen), Einbrüche und Autodiebstähle sind häufig, Gewaltverbrechen jedoch eher selten. Es sollte daher nur wenig Bargeld mitgeführt werden, Dokumente sollten photokopiert werden. Ebenso sollte vom Tragen wertvoller Schmuckgegenstände abgesehen werden. Wertgegenstände sollten keineswegs in Pkws zurückgelassen werden. Insbesondere in den südlicheren Landesteilen kann es bei Fahrten im Stadtgebiet oder an sonstigen Stellen, wo Langsamfahren oder Anhalten erforderlich ist, empfehlenswert sein, die Autotüren mittels Zentralverriegelung zu versperren und die Fenster geschlossen zu halten, um Diebstähle aus dem Wagen hintan zu halten.
Weiters kommt es im ganzen Land auf Autobahnraststätten und - parkplätzen häufig zu Raubüberfällen auf Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Dabei werden die Reifen geparkter Fahrzeuge manipuliert, die Täter bieten Pannenhilfe an und rauben schließlich ihre Opfer aus. Vor allem nachts sollten Autobahnparkplätze daher gemieden werden, bzw. Fahrzeuge nicht unbewacht geparkt werden.
Einreise
Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum.
Aufgrund von bilateralen und multilateralen Abkommen können österreichische Staatsbürger grundsätzlich auch mit einem maximal 5 Jahre abgelaufen Reisepass einreisen. Dennoch kann bei Einreisen und Ausreisen am Luftweg aufgrund privatrechtlich geregelter Beförderungsbestimmungen Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Es wird daher geraten, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu benützen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab einem Betrag von umgerechnet ca. EUR 10.330,- in Fremdwährung Deklarationspflicht. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Italien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Bestimmungen zu beachten. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Mittelmeerklima mit den niedrigsten Temperaturen um den Gefrierpunkt, gelegentlich kalte Nordwinde. Sehr heiße Sommer mit häufig hoher Luftfeuchtigkeit, verbunden mit feucht-warmem Südwind.In den Bergen generell kälter.
Ratschläge
Reisende sollten sich bei Einkäufen, Restaurantbesuchen, etc. immer eine Rechnung geben lassen und diese aufbewahren, da die italienische Finanzbehörde (Guardia di Finanza) ermächtigt ist, diese umgehend zu kontrollieren. Aufgrund der großen Hitze in den Sommermonaten sollten anstrengende Tätigkeiten in der Mittagszeit grundsätzlich unterlassen werden.
Seit 1.1.2005 gilt auf italienischen Schipisten für Minderjährige unter 14 Jahren Helmpflicht. Im Unterlassungsfall droht dem Verantwortlichen eine Geldstrafe bzw. können Minderjährige ohne Helm von der Benutzung von Liften ausgeschlossen werden.
Erfahrungsgemäß kann es in Italien immer wieder zu Streiks kommen. Reisende mögen sich vor Reiseantritt noch einmal bei ihrem Beförderungsunternehmen informieren.
Für Reisende, die der italienischen Sprache mächtig sind, könnten folgende Links nützlich sein:
infrastrutturetrasporti.it
aeroporti.com
Gesundheit
Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das generelle westeuropäische Niveau heran, die Versorgung in Privatkliniken ist tendenziell besser.
Seit Anfang Juli 2007 sind in der Region Emilia-Romagna, beschränkt bisher auf den Distrikt Ravenna, mehrere Fälle von Chikungunya-Fieber aufgetreten. Die Erkrankung wird durch ein Virus verursacht und durch die Stechmücken übertragen. Der Schutz vor Mückenstichen (Repellentien, lange Kleidung, Moskitonetz) und die Bekämpfung von Mücken ist die einzig mögliche Prävention.
Informationen zur Vogelgrippe
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
In den Sommermonaten sollte auf einen entsprechenden Schutz vor der starken Sonneneinstrahlung geachtet werden, sowie anstrengende Betätigungen reduziert werden. Leitungswasser weist regional und saisonal unterschiedliche Qualität auf. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafmaßnahmen (bis zur Abnahme von Führerscheinen) wird hingewiesen. Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand und Rom: U-Bahnen. Bei Reiseantritt in Zügen ist die Fahrkarte unbedingt vorher zu entwerten. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Versicherungskarte ist zu empfehlen. Das Abblendlicht bei Mopeds und Motorräder muss immer eingeschaltet sein. PKW's und LKW's müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Es gilt gelten 0,5 Promille.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien ist der österreichische Führerschein binnen eines Jahres nach Erteilung der „residenza“ beim zuständigen Straßenverkehrsamt („Motorizzazione civile“) bzw über ein ACI-Büro (Automobile Club d’Italia) in einen italienischen Führerschein umzuschreiben. Der österreichische Führerschein wird eingezogen und an die ausstellende Behörde übermittelt. EU-Führerscheine müssen nur bei dem für den Wohnort zuständigen „Ufficio della Motorizzazione Civile“ eingeschrieben werden. Die Kosten für Umschreibung bzw Eintragung ausländischer Führerscheine variieren stark (Führerscheingruppe etc) und können am besten direkt bei der „Motorizzazione“ erfragt werden (motorizzazioneroma.it). Sämtliche Führerscheine sind in Italien befristet, und zwar die Gruppen A und B auf 10 Jahre, alle übrigen Gruppen auf 5 Jahre. Nach diesen Fristen sind ärztliche Untersuchungen fällig. Diese Untersuchungen sind auch für Inhaber von EU-Führerscheinen, die bei der „Motorizzazione“ eingeschrieben sind, verpflichtend. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften gibt es ein Punktesystem, wobei Ausländer italienischen Staatsangehörigen völlig gleichgestellt sind.
Seit 1.7.2004 dürfen Mopeds bzw. Mikroautos mit Hubraum bis 50 cm3 und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nur mehr von Personen gelenkt werden, die zumindest einen Mopedausweis besitzen. Leider besteht gegenwärtig noch keine Klarheit darüber, ob österreichische Mopedausweise von den italienischen Behörden anerkannt werden.
Seit 01.04. 2004 gilt für Autolenker in Situationen, die die Aufstellung eines Warndreiecks erfordern (v.a. Pannen, Unfälle, etc. außerhalb des Ortsgebiets), beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (v.a. gelb, orange, orangerot), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind.
Jede andere mitfahrende Person, die die Fahrbahn zum Aufstellen des Pannendreiecks betritt, muss dabei ebenfalls eine solche Warn- bzw. Leuchtweste oder zumindest "lichtreflektierende Vorrichtungen" anlegen.
Mit 1. August 2007 wurden die Geldstrafen erneut (zuletzt 2003) erhöht: Verletzung der Helmpflicht (geforderten Norm ECE 22!) bzw. Gurtenpflicht (bis zu € 550,20) Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage (bis zu € 594) gefährliche Überholmanöver (von mindestens € 68,25 bis zu € 1.083,60) Fahren auf der falschen Straßenseite (bis zu € 1.083,60) Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 40 bis 60 Stundenkilometer (km/h) (€ 370 bis € 1458); Alkohol am Steuer (€500 bis 2200); Motorradfahrern, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, kann die Maschine entzogen werden.
Auf den italienischen Autobahnen herrscht in der Regel Mautpflicht. Es gibt in Italien mehrere Polizeiwachkörper: staatliche Polizei (Polizia di Stato), Gendarmerie (Carabinieri), Straßenpolizei (Polizia Stradale) und Gemeindepolizei (Vigili urbani, Polizia municipale); bei Autounfällen können mehrere Wachkörper gleichzeitig zuständig sein. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h Auf Autobahnen: 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen!
Erfahrungsgemäß kann es in Italien immer wieder zu Streiks kommen. Reisende mögen sich vor Reiseantritt noch einmal bei ihrem Beförderungsunternehmen informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rom
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