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Grossbritannien (inkl. Bermuda)


Nach zwei vereitelten Bombenanschlägen in London am 29.06.2007 und dem versuchten Brandanschlag auf den Flughafen Glasgow am 30.06.2007 wurde vorübergehend höchste Terrorwarnstufe für Grossbritannien verlautbart, welche am  04.07.2007  in zweithöchste Terrorwarnstufe umgewandelt wurde. Diese gilt seither unverändert. 

 Es gelten an allen britischen Flughäfen nach wie vor verstärkte Sicherheitsmassnahmen, jedoch gelten ab 07.01.2008 gelockerte Gepäcksbestimmungen (2 Handgepäcksstücke an manchen Flughäfen bzw. bei manchen Fluglinien.

Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Ihrer Reise bei Ihrer Fluglinie und Flughafen über den aktuellen Stand der Gepäcksbestimmung

 Die Größe des Handgepäcks darf nach wie vor die Abmessungen 56 cm x 45 cm x 25 cm (einschließlich Räder, Tragegriffe und Seitentaschen) nicht überschreiten. Zusätzlich ist ein Gepäcksstück in Aktentaschen- oder Laptop-Größe zulässig. Weitere Taschen, wie zum Beispiel Handtaschen, müssen im Handgepäckstück untergebracht werden. Alle Gepäckstücke werden durchleuchtet.

BAA Flughafeninformation

 Ausnahmen für Musikinstrumente: Musikinstrumente (Größe darf die Abmessungen 56 cm x 45 cm x 25 cm (einschließlich Räder, Tragegriffe und Seitentaschen))dürfen als zweites Handgepäck mitgenommen werden, müssen jedoch separat durchleuchtet werden. Grössere Musikinstrumente (z.B. Cello) dürfen, nach Durchleuchtung, auch mit in die Kabine genommen werden, jedoch wird empfohlen, sich mit der zuständigen Airline betreffend Sonderbestimmungen (z.B. Flugticket für 2. Sitzplatz) in Verbindung zu setzen.

 Seit 06.11.2006 gibt es neue Maßnahmen betreffend die Mitnahme von Flüssigkeiten durch die Sicherheitskontrolle:

 • Es dürfen nicht mehr als 100 ml jeglicher Flüssigkeiten, welche in einzelne Behälter abgefüllt sein müssen, mitgenommen werden.

 • Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastiksack (max. 20cm x 20cm) aufbewahrt werden. Der Plastiksack darf nicht überfüllt werden.

 • Pro Person ist ein Plastiksack erlaubt.

 • Dieser Plastiksack mit Inhalt wird durchleuchtet.

 • Flüssigkeitsbehälter mit Inhalt von mehr als 100 ml müssen ins Reisegepäck gegeben werden.

 Ausnahmen davon sind:

- Rezeptpflichtige Arzneimittel in flüssiger Form, soferne nachweislich authentisch, unerlässlich für den Flug (z.B. Bedarf für Diabetiker) und nur in der für den Flug erforderlichen Menge

 - Milch und Flüssignahrung für Babys (der Inhalt jeder Flasche bzw. jedes Glases ist von dem das Kleinkind begleitenden Fluggast zu probieren)

 Anmerkung: Als Flüssigkeiten gelten auch Gels, Pasten, Lotionen, flüssige/feste Mischungen und der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfüm, Deodorant, Rasierschaum, Sprühdosen usw.

 Alle Laptops und großen elektrischen Geräte (z.B. große Haartrockner) müssen für die Sicherheitskontrolle dem Handgepäck entnommen und in einen extra Korb gelegt werden, so dass sie während des Röntgens nichts verdecken.

 Kinderwagen und Gehhilfen sind gestattet, müssen jedoch durchleuchtet werden. Rollstühle sind ebenfalls erlaubt, werden jedoch gründlich durchsucht.

 Für Flüge in die USA behalten sich GB-Flughäfen vor, nochmalige Kontrollen beim Einstiegsgate vorzunehmen. Jegliche Flüssigkeit (Getränke, etc.) wirdkonfisziert.


 Informationen zur Vogelgrippe


Sicherheit

Die britischen Behörden weisen auf die Möglichkeit terroristischer Anschläge in Großbritannien hin und haben daher Landsleute sowie Reisende zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Daher ist ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein aller Reisenden erforderlich. Insbesondere in Ballungsgebieten und zu Hauptverkehrszeiten sollte man die Empfehlungen der örtlichen Sicherheitsbehörden beachten.

 Die am Ende der Reiseinformation angeführten Web-Sites, wie die des Britischen Innenministeriums, enthalten weiterführende Informationen zum terroristischen Bedrohungspotential, sowie detaillierte Informationen zu verschiedenen Krisenszenarien und Verhaltensanregungen.

Wichtige Telefonnummern:
Anti-Terrorismus Hotline der Metropolitan Police für Hinweise aus der Bevölkerung auf verdächtige Vorkommnisse: 0800 789 321.
Informationstelefon des Home Office (Innenministerium): 0870 000 1585 (9:00-17:00).

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bei Schülerreisen rät die Österreichische Botschaft, über die Direktlinie der Botschaft Reisedaten, Reiseroute, Aufenthaltsort, Teilnehmer und Kontaktpersonen bekannt zu geben.

Sicherheitshinweis zu Nordirland:

Die Sicherheitslage in Nordirland hat sich zwar seit Abschluss des Karfreitags-Abkommens (1998) kontinuierlich entspannt, ein Aufflammen von lokaler Gewalt bleibt aber - insbesondere während der sommerlichen Paraden ("Marching-season" Mitte Juni bis Mitte August) - möglich. Bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden paramilitärischen Gruppen kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Auskunft zur aktuellen Lage wird über eine Rufnummer der Polizei in Belfast,

Tel.: (0044) 2890 650-222 , erteilt.

Einreise


Österreicher brauchen für die Einreise nach Großbritannien einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Für die Einreise auf die britischen St. Virgin Islands besteht für Österreicher keine Visumspflicht mehr, jedoch muss der Reisepass mindestens 6 Monate nach Wiederausreise gültig sein; der Reisende muss überdies Rückflugtickets vorweisen und über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer verfügen.

Einfuhr

Das Vereinigte Königreich ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. 

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euroschecks werden von größeren Hotels, einigen Geschäften und Banken eingelöst. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Eine Behebung von Bargeld ist auch mittels Bankomatkarte (Maestro, EC, Kreditkarte) über die zahlreichen Geldautomaten möglich.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (Es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten).
Domestizierte Katzen und Hunde aus Österreich dürfen ohne Quarantäne nach GB eingeführt werden. Andere Säugetiere unterliegen weiterhin den Quarantänebestimmungen. Für die Einfuhr von Katzen und Hunden müssen bestimmte Auflagen erfüllt sein. Weitere ausführliche Informationen dazu sind auf der Website der
Österreichischen Botschaft in London sowie des Department for Environment, Food and Rural Affairs zu finden.

Ausfuhr


Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.
Die Ausfuhr von kulturell wertvollen Gütern unterliegt Beschränkungen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einreisebestimmungen

Klima

Ozeanisch mildes Klima mit geringen Temperaturunterschieden, aber häufigen Niederschlägen, insbesondere in Wales, Schottland und Nordirland.

Ratschläge

Keine besonderen Ratschläge. 

Gesundheit

Europäischer Standard im Gesundheitswesen.

Impfungen

Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Vorsicht

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam. Um allfällige Probleme zu vermeiden, wird die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung angeraten.

Versicherung

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der eine gültige Versicherung nachgewiesen werden kann. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist in GB nicht notwendig. Im Krankheitsfall genügt die Vorlage des österreichischen Reisepasses.

 Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in London U-Bahnen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Siehe auch Information der EU-Kommission betr. Führerschein. Es gilt Gurten- sowie Sturzhelmpflicht.

Achtung, im Vereinigten Königreich herrscht Linksverkehr.

LONDON LOW EMISSION ZONE für Dieselfahrzeuge ab 3.5 Tonnen - Inkrafttretung ab 4. Februar 2008.

Weitere Informationen finden Sie hier

 


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