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Spanien


Sicherheit

In Spanien agiert seit Anfang der 70er Jahren die Baskische Terrororganisation ETA. Diese hat in gezielten Attentaten zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Außerdem kam es immer wieder zu Sprengstoffanschlägen in verschiedenen Städten Spaniens, wobei meist eine telefonische Vorwarnung erfolgte. Die ETA beendet im Juni 2007 den 15 Monate davor ausgerufenen Waffenstillstand. Die spanischen Behörden rechnen daher wieder vermehrt mit Anschlägen der ETA.

Ein islamistischer Terroranschlag am 11. März 2004 in Madrid forderte mehr als 190 Todesopfer. Die spanischen Behörden haben ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und gehen von einer erhöhten Bedrohung insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus aus.

 Seit geraumer Zeit kommt es in Madrid, Barcelona und auch in anderen Großstädten zu einem stetigen Ansteigen der Straßenkriminalität. Eine besonders häufig praktizierte Methode ist das Anhalten von Autos mit nachfolgendem Aufreißen der Türen und Entwendung von Gegenständen aus dem Wageninneren. Es wird daher geraten, die Türen während der Fahrt stets versperrt zu halten. Ferner wird empfohlen, Dokumente oder Wertgegenstände sowie sichbares Reisegepäck nicht im Auto zurückzulassen. Generall sollte nur wenig Bargeld mitgeführt und kein wertvoller Schmuck getragen werden. Ausweisdokumente, Bargeld und Kreditkarten sollten nicht in derselben Tasche aufbewahrt werden. Das Mitführen von Fotokopien der Personaldokumente wird empfohlen.

Einreise


Österreichische Reisende dürfen sich ohne Aufenthaltstitel bis zu drei Monaten im Land aufhalten. Aufgrund von bilateralen und multilateralen Abkommen können österreichische Staatsbürger grundsätzlich auch mit einem maximal 5 Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen. Da jedoch bei Einreisen am Luftweg nunmehr Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert wird, wäre ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zu benützen.

Einfuhr


Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (ab Beträgen von umgerechnet € 6.010,- jedoch Deklarationspflicht). Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an vielen Bankomaten kostenfrei möglich. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.

Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet (im Sinne der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie) der Europäischen Union; für Waren über einem Gesamtwert von € 175,-- ist bei der Einfuhr in das gemeinschaftliche Steuergebiet der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union; für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen über einen Drittstaat.

Ausfuhr

Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung, ab Beträgen von umgerechnet € 6.010,- jedoch deklarationspflichtig.

Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet (im Sinne der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie) der Europäischen Union; für Waren über einem Gesamtwert von € 175,-- ist bei der Einfuhr in das gemeinschaftliche Steuergebiet der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union; für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen über einen Drittstaat.

 Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Klima

Es bestehen große Unterschiede zwischen den verschiedenen Regionen Spaniens. An der Mittelmeerküste sowie in Ceuta und Melilla milde, regenreiche Winter und heiße, trockene Sommer. Das Wetter an der Atlantikküste ist im Jahreslauf ausgeglichener, mild und regnerisch. Im Landesinneren ist kontinentales Klima mit großen Temperaturunterschieden zwischen Sommer und Winter und niedriger Luftfeuchtigkeit vorherrschend. Das Klima auf den Kanarischen Inseln ist ganzjährig frühlingshaft mit geringen Temperaturschwankungen.

Im Sommer kann es zu Waldbränden kommen, die mitunter auch touristische Gebiete betreffen können. In der Folge muss mit Verkehrsbehinderungen und in einzelnen Fällen auch mit Evakuierungen gerechnet werden. Besucher von gefährdeten Waldgebieten sollten Wanderungen vermeiden und den Weisungen der Behörden vor Ort unbedingt Folge leisten. Rauchen oder offenes Feuer in gefährdeten Waldgebieten ist strengstens verboten. Über den Ausbruch eines Feuers wären sofort die Feuerwehr und die lokalen Behörden zu verständigen.

 Im Winter kann es zu lokalen Überschwemmungen aber auch zu Schneechaos im Straßenverkehr kommen.

Ratschläge

Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Der spanische Tagesrhythmus unterschiedet sich aber von mitteleuropäischen (Mittagessen nicht vor 14.00 Uhr, Abendessen nicht vor 21.00 Uhr. In der heißen Jahreszeit sollte auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet werden.

Gesundheit

Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Für Ceuta und Melilla bitte auch die Hinweise zu Marokko berücksichtigen.

Impfungen

Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen.

Vorsicht

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.

Vorsicht vor Angeboten von Time-Sharing-Firmen bzw. Klubmitgliedschaften ist wegen möglicher unlauterer Geschäftsmethoden (Keilerei, Betrugsgefahr) geboten! Es wird auch vor der in letzter Zeit häufiger auftretenden Kontaktaufnahme durch angebliche Polizeibeamte gewarnt, die versuchen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bereits Geschädigte zu neuerlichen Zahlungen zu veranlassen.

Versicherung

Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Es muss aber beachtet werden, dass damit nur die im spanischen Krankenversicherungssystem vorgesehenen Leistungen gewährt werden.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfehlen. Für KFZ-Lenker gelten folgende Alkoholbeschränkungen: 0,5 Promille für Privatpersonen und 0,3 Promille für Berufsfahrer. Einige spanische Autobahnen sind mautpflichtig. Geschwindigkeitsbeschränkungen: Ortschaften: 50 km/h; Landstraßen: 90 km/h bzw. 100 km/h; Schnellstrassen: 120 km/h; Autobahnen: 120 km/h. Seit 2004 müssen auch Touristen eine Warnweste im Auto mitführen. Die Verpflichtung zu Licht am Tag besteht hingegen nicht.   
Nähere Informationen zu Führerschein und Kraftfahrzeugangelegenheiten finden Sie auf der Homepage der
Österreichischen Botschaft Madrid.

Radfahrer auf öffentlichen Straßen sind immer noch selten und werden nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer akzeptiert und leicht übersehen. Daher erhöhte Vorsicht bei Radtouren.


Weitere Informationen finden Sie unter  http://de.wikipedia.org/wiki/Barcelona

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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