Deutschland
Einreise
Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem gültigen Personalausweis erfolgen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. Deutschland ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Reisen mit Haustieren innerhalb der EU
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung.
Bitte beachten Sie die bei der Einreise nach Österreich geltenden Einfuhrbestimmungen.
Reisen mit Haustieren innerhalb der EU
Klima
Atlantisches bis kontinentales Klima ohne extreme Temperaturschwankungen zwischen den Jahreszeiten.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam.
Zentraler Sperr-Notruf 116 116; über diese Rufnummer lassen sich Medien wie Kredit- oder EC-Karte sperren.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Gemäß der entsprechenden EU-Gesetzgebung werden in Deutschland per 01.01.2008 in den Städten Berlin, Hannover und Köln Umweltzonen eingerichtet. Weitere Städte folgen im Laufe des Jahres.
Ausschließlich Fahrzeuge mit einer entsprechenden Feinstaub Umweltplakette dürfen in diese Umweltzonen einfahren. Die Umweltplakette gilt dann grundsätzlich für alle deutschen Umweltzonen für die Lebenszeit des Fahrzeugs, sofern sich das Kennzeichen nicht verändert. Diese Regelung gilt auch für ausländische Kraftwagen. Vergehen werden mit einem Bußgeld über 40 € sowie einem Punkt im deutschen Verkehrs-Zentralregister in Flensburg geahndet.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Umwelt Bundesamt
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen.
Grundsätzlich gilt die 0,5 Promillegrenze. Ab 1. August 2007 gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,00 Promille) für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Verstöße gegen dieses Verbot führen im Regelfall zu einem Bußgeld in Höhe von EUR 125,-- und zu zwei Punkten im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten bis zu EUR 200,-- angeordnet. .
Notrufnummern im Falle eines Unfalls:
- Polizei (0049) 110
- Feuerwehr, Rettungsdienst, Krankentransport (0049) 112; in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist diese Notrufnummer noch nicht überall installiert, dort wäre je nach Aufenthaltsort 19 222 (Handy: Vorwahl +19 222) oder 112 zu wählen.
Pannenhilfe: Die ADAC-Notrufzentralen vermitteln Tag und Nacht Pannenhilfe unter der Rufnummer 01802/22 22 22. Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die (privatisierten) Notrufsäulen angefordert werden. Verlangen Sie im Pannenfall Hilfe ausdrücklich durch den ADAC. Hilfeleistungen durch Straßendienst-Fahrzeuge von ADAC-Vertragsfirmen sind kostenpflichtig. AvD-Pannenhilfe: täglich von 0.00 - 24.00 Uhr. Rufnummer 0800-990 99 09. Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbriefinhaber. ÖAMTC Notrufstation München: Tel: (089) 76 76 6322
Anerkennung EU- oder EWR Führerscheine:
Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, n i c h t umgeschrieben werden.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.
Weitere Informationen finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Berlin
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