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Belgien

Sicherheit

Westeuropäischer Standard, allerdings kommt es vor allem in Brüssel (insbesondere auf den Bahnhöfen und in deren Umgebung, z.B. Gare du Midi/Zuidstation) vereinzelt zu Diebstählen, Autoeinbrüchen und auch Raubüberfällen.

Bitte zeigen Sie Diebstähle bei der nächsten Polizeibehörde an. Die Diebstahlsanzeige ist sowohl für die Schadensleistung durch Versicherungen als auch für die Ausstellung eines (Not-)Reisepasses notwendig. Kartendiebstähle sollten sie auch umgehend telefonisch bei Ihrer Kartenorganisation oder Bank zur Sperre der jeweiligen Karte(n) melden.

Bei CardStop (französisch/niederländisch/englisch) können Sie unter der Tel.Nr. 070/344 344 (bzw. +32 70 344 344) den Verlust belgischer Bankkarten zur Sperre melden. Die Sicherheitsvorkehrungen der belgischen Behörden angesichts der zahlreichen Sitze internationaler Organisationen in Brüssel sind bislang ausreichend gut. Dennoch können Anschläge wie in anderen westlichen Großstädten von internationaler Bedeutung generell nicht ausgeschlossen werden.

Einreise

Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen. Laut belgischem Recht müssen Sie einen Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis) immer bei sich tragen.

Zur Vermeidung von Kindesentführungen können Kinder nur mit eigenem Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) aus Belgien ausreisen (gilt insbesondere bei Flugreisen). Eine Miteintragung im Reisepass eines Elternteils alleine (ohne Foto) reicht für die Ausreise nicht aus.

Einfuhr

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euroschecks und Kreditkarten werden ohne Probleme akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Belgien ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Detaillierte Einfuhrbestimmungen finden Sie in der deutschsprachigen Informationsbroschüre des belgischen Finanzministeriums (2003).


minfin.fgov.be/portail1/de/brochure/publikationen/pdf/zenner6_dts_sec.pdf 

Reisen mit Haustieren innerhalb der EU

Ausfuhr

Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt. www.bmf.gv.at/zoll

Klima

Aufgrund der Lage des Landes weitgehend atlantisches Klima, oft unbeständig, regnerisch und relativ kühl. Lang andauernde Hitzeperioden sind selten. In den Ardennen aufgrund der Höhenlage etwas rauheres Wetter.

Ratschläge

Keine besonderen Ratschläge.

Gesundheit

Europäischer Standard im Gesundheitswesen.

Impfungen

Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Vorsicht

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.

Versicherung

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.


Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). 

Verkehr

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen.
Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gilt 0,5 Promille.

Sowohl das Netz öffentlicher Verkehrsmittel als auch das Straßen- und Autobahnnetz sind sehr gut ausgebaut. Da die meisten Fahrzeuge auch im Winter nur mit Sommerreifen fahren, besteht bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Glatteis, Matsch) ein extrem hohes Unfallrisiko. Nicht unbedingt notwendige Fahrten bei winterlichen Fahrverhältnissen sollten daher selbst mit Winterreifen weitestgehend vermieden werden.

Achtung: An fast allen Straßenkreuzungen hat Rechtsverkehr Vorrang (ausgenommen auf Autobahnen und an Kreuzungen, wo eine andere Vorrangsregelung beschildert ist).

In der Nähe von Schulen herrscht durchgehend ein Tempolimit von 30 km/h, das oft schlecht beschildert ist.

 Informationen über EU-Regelungen bezüglich Anerkennung von Führerscheinen anderer Mitgliedsstaaten:

ec.europa.eu/transport/home/drivinglicence/faq/001_de.htm



Weitere Informationen finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BCssel

 

 

 

 

 

 

 

 


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