|
Ägypten
Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das normalerweise bei der Einreise selbst gegen eine Gebühr von derzeit US$ 15,-- umgehend erteilt wird. Diese Gebühr wird an Flughäfen beispielsweise durch den Kauf von ägyptischen Stempelmarken bei Bankschaltern, die sich vor der Passkontrolle befinden, entrichtet. Die Stempelmarken werden sodann auf eine freie Seite des Reisepasses geklebt, worauf der Einreisestempel erteilt wird.
Visaverlängerungen in Ägypten sind prinzipiell möglich, dazu ist die Kontaktierung der Einwanderungsbehörde erforderlich.
Der Reisepass muss mindestens zwei Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein. Aufgrund wiederholt auftretender Schwierigkeiten bei der Grenzkontrolle wird jedoch eine mindestens 6-monatige Gültigkeit des Reisepasses empfohlen.
Die Einreise von im Pass der Eltern miteingetragenen Kindern ist zwar bis zum zwölften Lebensjahr möglich, da es in der Vergangenheit aber fallweise zu Schwierigkeiten mit den Grenzbehörden und damit verbundenen Verzögerungen bei der Einreise kam, empfiehlt es sich für Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.
Nach vorliegenden Informationen kommt es immer wieder bei Individualreisen mit eigenem KFZ (Geländefahrzeug oder Motorrad) zu nachstehenden Schwierigkeiten: Zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis mit dem eigenen KFZ muss der Fahrzeughalter entweder bereits in Österreich (z.B. durch heimische Automobilklubs) oder spätestens an der Grenze ein sogenanntes "Carnet de passage" lösen, welches wiederum an die Entrichtung eines Gelderlages gebunden ist. Der solchermaßen als Garantie zu hinterlegende Betrag beläuft sich auf umgerechnet ca. € 2.900,--. Abgesehen davon, dass es durch die Nachlässigkeit mancher Zöllner (unvollständig ausgefüllte Papiere, kein Eintrag des Fahrzeugs in den Reisepass etc.) manchmal zu Schwierigkeiten und jedenfalls langwierigen Verzögerungen bei der Ausreise kommen kann, sind auch zahlreiche Fälle bekannt, in welchen selbst bei Vorliegen einer vollständigen Dokumentation dem Fahrzeughalter das Deposit nicht oder nur teilweise rückerstattet wurde.
Einfuhr
Mitgeführte Devisen müssen erst ab einem Betrag von US$ 10.000,-- deklariert werden; die Einfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Kreditkarten werden in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise angenommen. Geldwechsel ist bei Banken und autorisierten Wechselstellen möglich; die Verwendung von Bankomatkarten ist nur bei Banken möglich. Mit Kreditkarten kann bei den vereinzelt vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden, da der abgehobene Betrag zuerst in US-Dollar und dann erst in Euro umgerechnet wird, kommt es dabei zu einem meist sehr hohen Wechselkursverlust. Reisegepäck für den persönlichen Bedarf ist zollfrei einführbar. Persönlicher Schmuck sowie andere wertvolle Gegenstände müssen deklariert werden und werden in den Reisepass eingetragen (auf die Löschung dieser Eintragung bei der Ausreise ist zu achten). Die Einfuhr von Drogen wird mit härtesten Strafen geahndet!
Ausfuhr
Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung, generell verboten; bei Orientteppichen ist jedenfalls eine Genehmigung einzuholen. Beim Kauf von Gegenständen, welche u.U. als Antiquitäten eingestuft werden könnten (z.B. div. Einkäufe am Souk/Basar) , sollte unbedingt eine (möglichst in englischer Sprache gehaltene) Rechnung verlangt werden. Sollten dennoch diesbezügliche Probleme bei der Ausreise auftreten bzw. als Antiquitäten eingestufte Gegenstände konfisziert werden, empfiehlt sich die Notiz des Namens sowie der Dienstnummer des zuständigen Beamten. Im Falle von Konfiszierungen sollte auch eine entsprechende Bestätigung verlangt werden. Manchmal wird von den Sicherheitsorganen am Flughafen das Öffnen von Gepäcksstücken angeordnet; insbesondere beim Vorzeigen des Inhaltes von Brieftaschen etc. wird dabei zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten. Zollinformationen Devisen können in unbeschränkter Höhe ausgeführt werden.
Klima
Teils subtropisch, teils Wüstenklima mit heißen Tagen und kühlen Nächten. Im Norden Mittelmeerklima.
Ratschläge
Vor allem in der Eingewöhnungszeit sollten größere Belastungen des Körpers vermieden werden. Außerdem ist in den Sommermonaten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Die UV-Strahlen der Sonne sind in Ägypten sehr intensiv; wegen der starken Kontraste sind Sonnenbrillen unumgänglich. Vor allem während der heißen Jahreszeit ist die Verwendung von Kleidung aus Baumwollfasern anzuraten. Man sollte eher leichte Kost zu sich nehmen und fette Speisen vermeiden; der Alkoholkonsum sollte eingeschränkt werden.
Gesundheit
Medizinische Einrichtungen sind in den Großstädten vorhanden, allerdings liegt das Niveau, insbesondere was Hygiene und Krankenpflege betrifft, oft unter europäischen Ansprüchen. Medikamente, die in Lizenz von europäischen und amerikanischen Marken erzeugt werden, sind in der Regel ausreichend vorhanden. Importierte Medikamente sind teurer und nicht überall erhältlich. Erwähnenswert ist die vor allem in Kairo sehr hohe Luftverschmutzung (Smog), welche insbesondere bei Personen mit Atembeschwerden bzw. Atemwegserkrankungen bei längerem Aufenthalt im Freien zu Problemen führen kann.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01 - 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen eitrige Gehirnhautentzündung und Tollwut. Malariaprophylaxe für die Oase El Fayum in den Monaten Juni bis Oktober wird angeraten.
Vorsicht
Vom Genuss von Obst und Gemüse, das im Boden wächst und nicht geschält werden kann, ist abzuraten. Anderes Obst sollte geschält und gewaschen werden. Das Leitungswasser ist hoch gechlort und daher nur beschränkt als Trinkwasser genießbar. Der Genuss von abgekochtem Wasser bzw. abgefülltem Mineralwasser ist anzuraten. Vom Barfussgehen auf Rasenflächen, die mit Nilwasser gesprengt werden, ist wegen der Gefahr von Bilharzia abzuraten. Das gleiche gilt für langsam fließende und stehende Gewässer. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Vor Tauchgängen im Roten Meer sollte unbedingt der Rat von erfahrenen lokalen Tauchern eingeholt werden. Von Tauchgängen in das so genannte "Blue Hole" in der Gegend von Dahab ohne Verwendung einer Kette wird dringend abgeraten, da sich dort schon zahlreiche Tauchunfälle ereignet haben.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Derzeit kann es zeitweise zu Einschränkungen im Reiseverkehr zwischen Kairo und Oberägypten sowohl auf der Strasse wie auch auf der Schiene kommen. Touristen wird vor Antritt ihrer Reise angeraten, sich über die aktuelle Sicherheitslage in diesem Bereich zu informieren.
Es existieren Inlandsflugverbindungen, Eisenbahnverbindungen sowie Buslinien zu den wichtigsten touristischen Zentren. Die meisten touristisch interessanten Straßenverbindungen sind asphaltiert und instand gesetzt. Die Wüstenpisten können nur mit Geländewagen befahren werden. (Vorsicht vor nicht gekennzeichneten Minenfeldern; siehe Kapitel "Sicherheit".) Einige Straßen sind gebührenpflichtig. Grundsätzlich gilt, dass der Straßenverkehr vor allem in den Großstädten gewöhnungsbedürftig ist, da Straßenverkehrsvorschriften so gut wie nicht beachtet werden. Nachtfahrten sollten grundsätzlich vermieden werden, da sehr viele KFZ unbeleuchtet unterwegs sind. Für Touristen sind ein internationaler Führerschein, ein Carnet de Passage sowie eine lokale Personenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Es gilt 0,0 Promille. Da ägyptische Kraftfahrzeuge so gut wie keine Haftpflichtversicherung (nur minimale Versicherung für Personenschäden) besitzen und eine Durchsetzung eines Anspruches im Rechtsweg höchst fraglich erscheint, ist der Abschluss entsprechender Versicherungen vorteilhaft. Für Geländefahrzeuge von Touristen ist eine normalerweise an der Grenze erhältliche Genehmigung erforderlich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die ägyptischen Zoll- und Grenzbehörden bei der Einfuhr von Pkws nicht immer einheitlich vorgehen und auch Gebühren in unterschiedlicher Höhe einfordern. Lokal anmietbare Sammelbusse bzw. Sondertaxis inklusive Fahrer sind landesweit verfügbar. Da die Fahrweise der betreffenden Lenker jedoch oft sehr riskant ist, besteht bei der Benutzung solcher Minibusse eine besondere Gefährdung im Straßenverkehr. Dies gilt insbesondere für den Süden des Landes, wo aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen manche Sehenswürdigkeiten fast nur mit Touristen-Sammeltransporten (Minibusse + Polizeieskorte) zugänglich sind.
Weitere Informationen finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kairo
|